Aktuell sind circa 72 Prozent der Deutschen vollständig geimpft. Für die Reisebranche bedeuten die damit einhergehenden Lockerungen, dass Licht am Ende des Tunnels zu erwarten ist. Trotzdem lässt Corona bei der Reiseplanung weiterhin viele Fragen offen. Ob Reisebuchung, Reisestornierung oder offizielle Regelungen, wir haben die wichtigsten Fragen im Folgenden gesammelt und beantwortet.
1. Welche offiziellen Regelungen gelten momentan?
Die Bundesregierung rät aktuell weiterhin von allen nicht notwendigen, touristischen Reisen ab. Trotzdem ist es grundsätzlich möglich ins Ausland zu reisen. Dabei sind die Einreisebestimmungen für das Zielland sowie für das Heimatland zu beachten.
2. Wo finde ich Informationen zu den Einreisebestimmungen meines Urlaubslandes?
Das Auswärtige Amt veröffentlicht regelmäßig Neuigkeiten zu den Reise- und Sicherheitshinweisen für die verschiedenen Länder. Hier finden Sie auch Hinweise zu den Bestimmungen, die für die Einreise in das entsprechende Land gelten. Wir haben außerdem in einem separaten Blogartikel die aktuellen Bestimmungen für unsere Reiseländer zusammengefasst, so dass Sie alle Länder auf einen Blick sehen können. Die Hinweise für Mittel- und Südamerika, die Karibik und Asien wurden regelmäßig von uns geprüft und aktualisiert.
3. Welche Einreise-Bestimmungen gelten bei der Einreise nach Deutschland?
In Deutschland werden Risikogebiete aktuell in zwei Kategorien unterschieden. Die Virusvariantengebiete und Hochrisikogebiete. Für jede Kategorie gelten leicht abgewandelte Bestimmungen bei der Einreise. Grundsätzlich gilt für alle Einreisenden aus Risikogebieten die Pflicht, das digitale Einreiseformular auszufüllen. Generell gilt für die Einreise von Personen ab 12 Jahren einen negativen Testnachweis, Impfnachweis oder Genesenennachweis mitzuführen. Einreisende aus Virusvariantengebieten müssen zudem schon vor der Einreise ein negatives Corona-Test Ergebnis vorlegen. Bei PCR- Tests darf dieses nicht älter als 72h sein. Bei Antigentests nicht älter als 24h. Ein Impf- oder Genesenennachweis reicht in diesem Fall nicht aus. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgeschlossen. Einreisende, aus Hochrisikogebieten oder den nicht risikobelasteten Gebieten, die vollständig geimpft und genesen sind können statt des Tests auch einen Nachweis der Impfung oder der Genesung vorgelegen. Für Einreisende aus Virusvariantengebieten besteht ein Beförderungsverbot. Die Einreise ist nur in Ausnahmefällen möglich, u.a. für deutsche Staatsangehörige. Einreisende aus Virusvariantengebieten müssen sich zudem für 14 Tage in Quarantäne begeben. In diesem Fall ist keine Verkürzung der Quarantäne möglich. Für Reisende aus Hochrisikogebieten gilt eine häusliche Quarantänepflicht von 10 Tagen, welche durch einen zweiten, negativen Test nach 5 Tagen gekürzt werden kann. Für vollständig Geimpfte und Genesene entfällt, nach Übermittlung des Nachweises über die digitale Einreiseanmeldung, die Quarantänepflicht.
4. Welche Länder gelten aktuell als Risikogebiet?
Das RKI veröffentlicht regelmäßig Änderungen in den Einstufungen der Risikogebiete. Viele Länder außerhalb der EU werden weiterhin als Hochrisikogebiet eingestuft. Aufgrund der vorherrschenden Omikron Variante wurden nun auch viele europäische Länder wieder als Risikogebiete eingestuft. Zurzeit sind keine Virusvariantengebiete mehr ausgeschrieben. Um immer auf dem neuesten Stand zu sein, sollte auf die Seite des RKI geprüft werden.
5. Greift meine Reiseversicherung bei Corona?
Einige Versicherungen schließen Pandemiefälle aus, zu welchen auch das Coronavirus gehört. Daher ist es ratsam, sich die Bestimmungen der Versicherung genau anzuschauen. Auch die Versicherungen versuchen sich an die aktuelle Situation anzupassen und bieten teilweise Corona Zusatzversicherungen an. Diese greifen z.B. bei Reiserücktritt auf Grund von Quarantäneverordnungen, Verweigerung der Beförderung oder Reiseabbruch und sind außerdem trotz geltender Reisewarnung gültig. Die von uns angebotene Versicherung deckt alle genannten Fälle ab.
6. Wann greift meine Reiserücktrittsversicherung?
Eine schwere, unerwartet Krankheit gilt grundsätzlich als versicherter Grund. Dazu gehört auch Corona, dies kann aber wie oben erwähnt von der Versicherung auf Grund der Pandemie teilweise ausgeschlossen werden. Bei persönlichen Ängsten und Sorgen in Bezug auf eine Ansteckung während der Reise greift die Versicherung hingegen nicht. Genauso wenig wird normalerweise eine Reisewarnung versichert. Durch die oben genannten Zusatzangebote der Versicherungen können diese Ausnahmen aber mitversichert werden.
7. Kann ich meine Reise kostenfrei stornieren?
Die kostenfreie Stornierung einer Pauschalreise ist grundsätzlich bei einer erheblichen Beeinträchtigung möglich. Auch eine Reisewarnung wird als ausreichendes Indiz für eine kostenlose Stornierung auf Grund außergewöhnlicher Umstände akzeptiert. Ein weitere gültiger Grund für eine kostenlose Stornierung sind erheblichen Veränderungen der Leistungen oder Mängel. Wird eine Reise von Seiten des Veranstalters storniert, steht Ihnen eine Rückzahlung ihres Geldes zu. Die genannten Regelungen gelten ausschließlich für Pauschalreisen, für Individualreisen gelten andere Bestimmungen. Zu den konkreten Stornoregelungen der einzelnen Veranstalter beraten wir Sie gerne.
8. Was passiert, wenn ich meinen Flug nicht antreten kann?
Bucht man seinen Flug unabhängig von einem Pauschalangebot, gelten bei den verschiedenen Airlines unterschiedliche Regelungen. Die meisten Airlines haben in Reaktion auf die aktuelle Situation flexible Umbuchungsmöglichkeiten oder eine Gutschein-Erstattung in bestimmten Fällen eingeführt. Am besten informiert man sich direkt bei der entsprechenden Airline über die aktuellen Bestimmungen. Bei Fragen zu den Bestimmungen einer konkreten Airline beraten wir Sie gerne.
9. Gibt es Sonderregelungen von Seiten der Veranstalter?
Manche Veranstalter haben auf Grund der aktuellen Corona-Situation gesonderte Regelungen erlassen, bei anderen gelten weiterhin die sonst üblichen Stornierungsbedingungen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass die meisten Veranstalter aktuell wesentlich kulanter sind, was Stornierungen und Umbuchungen angeht. Zu den speziell für diese Zeit angepassten Regelungen gehören zum Beispiel längere Zeiträume für kostenfreie Stornierungen, reduzierte Stornosätze, kostenfreie Umbuchungsmöglichkeiten oder das Aussetzen der Anzahlungspflicht. Auch hier beraten wir Sie gerne bei Fragen zu konkreten Reisen oder Veranstaltern.